Rechtsanwaltsgebühren
Im Regelfall erfolgt die Honorierung meiner Tätigkeit nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Zur Bemessung der anfallenden Gebühren ist auf den jeweiligen Streitgegenstand und den sich hieraus ergebenden Streitwert abzustellen. Die im Rahmen der Bearbeitung des Mandats entstehenden Gebühren sind insoweit festgelegte Tabellenbeträge, die ich in einem persönlichen Gespräch gerne auf Anfrage noch näher erläutere.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so stelle ich nach Vereinbarung für Sie auch die Deckungsschutzanfrage und führe den hierzu erforderlichen Schriftverkehr, um Sie von einer eigenen finanziellen Inanspruchnahme freizuhalten.
Im Einzelfall können die Gebühren auf Wunsch im Wege einer Honorarvereinbarung individuell festgelegt werden.
Mediation
Die Abrechnung erfolgt nach zuvor vereinbarten Stundensätzen.